AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung einer Rahmengestaltung einer Kundenwebsite mit der Erstellung eines oder mehrerer Webtemplates für das CMS-TYPO3, sowie der Nutzungsüberlassung des Produkts „Easytourist“ der KOBEmedia GmbH

Anwendungshinweis:
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen im Hinblick auf die Erstellung einer Rahmengestaltung für die Webseite und Erstellung eines oder mehrerer Webtemplates  für das CMS-TYPO3, sowie die Nutzungsüberlassung für die Software „Easytourist“ Reisedatenbank mit Buchungs-/Anfragemöglichkeit


§ 1 Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung, wenn die KOBEmedia GmbH (nachfolgend: KOBEmedia) von einem Kunden mit der Erstellung einer Rahmengestaltung für die Webseite und der Erstellung eines oder mehrerer Webtemplates beauftragt wird, sowie der Nutzungsüberlassung für die Software „Easytourist“ Reisedatenbank mit Buchungs-/Anfragemöglichkeit. KOBEmedia erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden AGB, es sei denn, es wurde schriftlich individualvertraglich etwas anderes ver-einbart.
Dies gilt auch dann, wenn KOBEmedia von anderweitigen Geschäftsbedingungen des Kunden Kenntnis hatte. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann nur dann erfolgen, wenn KOBEmedia den anderweitigen Geschäftsbedingungen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsgegenstand
1. Die Beschaffung des Domainnamens gehört nicht zum Leistungsumfang des Vertrages.
2. Die weitergehende Pflege der Website und die Sicherung der Daten (backup) gehört ebenfalls nicht zum Umfang des Vertrages.
3. Neben der Erstellung der beauftragten Präsenz gewährleistet KOBEmedia, dass diese auf zwei marktführenden aktuellen Browser/Betriebssystem-Kombinationen funktioniert. Eine Liste in Frage kommender, unterstützter Browser stellt KOBEmedia auf Anfrage zur Verfügung.
4. Wird KOBEmedia mit weiteren, über die Erstellung einer Internetpräsenz und der Nutzungsüberlassung der Software Easytourist hinausgehenden Leistungen beauftragt, müssen diese separat vereinbart werden (derzeitiger Stundensatz 80 Euro netto).


§ 3 Angebote, Vertragsschluss und Preise
1. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von KOBE-media und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung von KOBEmedia.
2. Alle Angebote von KOBEmedia sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Aufträgen
3. Voraussetzung für die Erstellung einer Website ist die Vorlage eines „Grobkonzeptes“ durch den Kunden. Das „Grobkonzept“ muss mindestens die Entwicklung eines Schematisches Layouts oder Beispiels. Anhand des Grobkonzeptes bzw. der Vorgaben des Kunden unterbreitet KOBEmedia dem Kunden sodann ein Angebot zur Erstellung der Website.
4. Der endgültige Auftrag ist erst dann erteilt, wenn KOBEmedia den Auftrag schriftlich bestätigt.
5. Liefert der Kunde nach Aufforderung keine Vorgaben und zu Umsetzung benötigten Bestandteile wie Logos, Farbvorgaben etc., dann ist KOBEmedia berechtigt, das Geschäftsverhältnis zu beenden, wenn diese auch nach nochmaliger Aufforderung zur Lieferung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht geliefert werden. KOBEmedia behält sich das Recht vor, für die bis zu dem Zeitpunkt der Geschäftsbeendigung vorvertraglich geleistete Arbeit, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.
6. Maßgebend sind die von KOBEmedia genannten Preise zzgl. der bei Lieferung / Installation /Implementierung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7. KOBEmedia ist berechtigt, den Auftraggeber und den Auftrag als Referenz zu nutzen und entsprechend auf ihrer Webseite oder in anderer Form zu veröffentlichen. Ebenso ist KOBEmedia berechtigt die Adresse des Kunden zu speichern und für eigene Werbezwecke, z.B. Newsletters zu verwenden. Diese Rechte hat KOBEmedia nur dann nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss diesem Recht von
KOBEmedia schriftlich widerspricht.


§ 4 Lieferung, Leistung
1. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, wie etwa,
Lizenzverträge, Installationsprotokolle, und der Freigabe des KOBEmedia Feinkonzeptes sowie einer ggf. vereinbarten Anzahlung.
2. Wird die von KOBEmedia geschuldete Leistung durch unvorhersehbare, unverschuldete Umstände (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Maßnah-men) verzögert, so ist KOBEmedia berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zu-rückzutreten oder nach Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
3. KOBEmedia führt keine Prüfung durch, ob die Ausführung des Kundenauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere auch gegen Rechte Dritter oder gegen das Wettbewerbsrecht. Es ist die Aufgabe des Kunden die Vorschläge und Werbemittel von KOBEmedia  daraufhin überprüfen zu lassen, ob die Inhalte rechtlich und wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind.


§ 5 Abnahme der Lieferung
1. Die Abnahme des Vertragsgegenstands setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus, die spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen beginnt, nachdem KOBEme-dia dem Kunden die Funktionsfähigkeit mitgeteilt hat.
2. Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Programme in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllen.
Der Kunde ist verpflichtet, KOBEmedia unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm während der Funktionsprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. Während der Funktionsprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen der Programme von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese nicht wesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Mängel festgehalten.
3. Die Abnahme kann ausdrücklich durch Erklärung des Kunden oder aber durch konkludentes Handeln erfolgen.
Wenn der Kunde nicht unverzüglich die Abnahme erklärt, kann ihm KOBEmedia schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Ab-nahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
Eine Abnahme des Produktes seitens des Kunden ist auch darin zu sehen, dass der Kunde KOBEmedia dazu auffordert die betreffende Website online zu stellen oder die Website durch den Kunden oder einen Dritten online gestellt wird.
4. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für eine Teilabnahme. Eine Teilabnahme kann KOBEmedia immer dann verlangen, wenn eine in sich abgeschlossene Entwicklungseinheit oder Entwicklungsstufe fertig gestellt ist.


§ 6 Weitere Pflichten des Kunden, Zahlungspflichten
1. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist in folgender Weise gestaffelt:
- 40 % des vereinbarten Zahlungsbetrages sind nach Übersendung der Auftragsbestätigung zu zahlen.
- Die verbleibenden 60 % des zu zahlenden Betrages sind sofort nach Abnahme der
Leistung zu zahlen.
Geht die Zahlung nicht innerhalb von zehn Tagen nach dem bestimmten Zahlungszeitpunkt ein, wird KOBEmedia ab dem elften Tag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen.
2. Die Miete für die Überlassung der Software Easytourist wird jeweils monatlich am 1. Werktag eines Monats zur Zahlung durch den Kunden fällig.  Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung von KOBEmedia 14 Tage nach den Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Kommt der Kunde mit mehr als zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug, so werden alle Mieten bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
3. Für Softwaremietverträge und das Webhosting ist zwingend ein Sepamandat zu erteilen.
4. Hat der Kunde während der Umsetzungsphase des endgültigen Feinkonzepts weitere Änderungswünsche, wird der durch die Umsetzung entstehende Mehraufwand seitens KOBEmedia gesondert berechnet. Dies betrifft den mehr angefallenen Aufwand an Beratung, Kommunikation und Umsetzung.


§ 7 Gewährleistung
1. KOBEmedia gewährleistet, dass die erstellte Website nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Nutzung einschränken. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. KOBEmedia ist hierbei bestrebt, dass Feinkonzept, bzw. –layout nach ak-tuellen technischen Maßstäben umzusetzen. Eine pixelgenaue Formatierung kann jedoch aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden. Eine weitere Gewähr-leistung übernimmt KOBEmedia nicht.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme bzw. im Falle einer Teilabnahme mit dieser Teilabnahme. Sie verlängert sich um die Zahl der Tage, an denen die Programme infolge von Mängeln mehr als zwölf Stunden nicht aufgabengerecht genutzt werden konnten, soweit der Kunde KOBEmedia sol-che Unterbrechungszeiträume jeweils unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
3. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde KOBEmedia unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden.
4. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet wer-den, beseitigt KOBEmedia auf eigene Kosten. Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann KOBEmedia eine Aufwandserstattung nach seinen dann allgemein berechneten Stundensätzen (zuzüglich notwendiger Auslagen) verlangen.
5. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von KOBEmedia Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen Verzugs von KOBEmedia und ergebnislosen Ablaufs einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung zu ermöglichen.
6. Werden erhebliche Mängel von KOBEmedia nicht innerhalb vier Wochen ab Ein-gang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben oder durch eine angemessene Zwischenlösung aufgefangen, so kann der Kunde KOBEmedia eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung nach dem Ablauf dieser Frist ablehne. Nach Fristablauf kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten; die Geltendmachung von Schadensersatz ist ausgeschlossen.


§ 8 Nutzungsrecht Website, Easytourist, Dauer der Miete bei Easytourist, Kündigung, Preiserhöhung Easytourist
1. KOBEmedia räumt dem Kunden an der Website ein unbefristetes aber nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Es ist beschränkt auf die Installation auf einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server mit der vereinbarten Höchstzahl von Arbeitsplätzen. Der Kunde erhält die Zustimmung von KOBEmedia zur Veröffentlichung der Website.
2. Die Software bzw. das Lizenzprodukten Easytourist darf pro Lizenz nur einmal auf den von KOBEmedia zertifizierten Servern installiert und genutzt werden. Das Kopieren auf fremde Server, die Mehrfachnutzung oder die Weitergabe, entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte ist untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Nutzungsgebühr, welche bei rechtmäßiger Nutzung entstanden sein würde an KOBEmedia zu bezahlen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen, dem Kunden obliegt hier die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass der eingetretene Schaden geringer ist.
3. Quellcodes und entsprechende Dokumentationen werden dem Kunden grundsätzlich nicht ausgehändigt, es sei denn dies wurde zuvor bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart.
4. Die Mietdauer für die Überlassung der Software Easytourist beträgt 24 Monate. Die Mietdauer verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende bzw. Ende einer weiteren Vertragsperiode schriftlich gegenüber KOBEmedia gekündigt wird.
5. KOBEmedia behält sich vor, den Mietpreis nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. KOBEmedia ist verpflichtet, den Kunden zu den beabsichtigten Ände-rungen mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung wirk-sam werden soll, schriftlich zu informieren. Erhöht KOBEmedia den vorgenannten Mietpreis, so ist der Kunde berechtigt den Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung, auch innerhalb einer etwaigen Erstlaufzeit, schriftlich zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht jedoch nicht bei einer Preiserhöhung hinsichtlich eines gestiegenen Umsatzsteuersatzes.


§ 9 Haftung
1. Eine Haftung von KOBEmedia – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden
a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder
b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KOBEmedia zurückzuführen ist.
2. Der Umfang der Haftung von KOBEmedia ist in jedem Fall beschränkt auf den Schaden, mit dessen Entstehen KOBEmedia bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. KOBE-media haftet nicht für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist der maximale Schadensersatzanspruch des Kunden der Höhe nach beschränkt auf die Vergütung des jeweiligen dem Anspruch zu Grunde liegenden Vertrages.
3. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von KOBEmedia.


§ 10 Rückgabepflicht des Kunden
1. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung, sei es durch einen Rücktritt vom Vertrag oder aufgrund einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, ist der Kunde zur Rückgabe aller ihm in Erfüllung des Vertrages überlassenen Datenträger und der Anwenderdokumentation verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde im Falle der Vertragsbeendigung zur vollständigen Löschung der vertragsgegenständlichen Software. Auf Verlangen von KOBEmedia ist der Kunde verpflichtet, über die vollständige Erfüllung der vorgenannten Verpflichtungen zur Rückgabe und Löschung eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.


§ 11 Schlussbestimmungen
1. Alleiniger Erfüllungsort für alle Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von KOBEmedia.
2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Esslingen.
KOBEmedia hat jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichts-stand zu verklagen.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass im Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und
Geschäftsabschlüssen von KOBEmedia personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde verzichtet auf eine Benachrichtigung nach dem BDSG
(Bundesdatenschutzgesetz).
4. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen KOBEmedia und den Kunden ge-schlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um eine unwirksame Regelung durch solche Regelungen zu ersetzen, die den wirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer, angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen
Klausel am nächsten kommt.